Wir nehmen Ihnen einige Sorgen ab.


Zum Beispiel die vollumfängliche Verwaltung Ihrer Immobilie.


Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters teilen sich auf in Grundleistungen gemäß WEG und Zusatzleistungen, die im Verwaltervertrag frei ausgehandelt werden können.

Grundleistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz

Die Grundleistungen sind u.a.:

•        Abrechnung der Nebenkosten
•        Erstellung eines Wirtschaftsplans
•        Abrechnung der Wohngeldzahlungen
•        Anlage der Instandhaltungsrücklage
•        Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
•        Buchung aller Geldbewegungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
•        Abschluss von Versicherungsverträgen
•        Abschluss von Wartungsverträgen
•        Durchführung von Eigentümerversammlungen
•        Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
•        Veranlassen notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten
•        Veranlassen von Ausschreibungen und Vergabe von   Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen
•        Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes
•        Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.


Weitere Leistungen können im Verwaltervertrag individuell vereinbart werden.