Der Umfang unserer Leistungen und die Vergütung werden in einem individuell angepassten Verwaltungsvertrag geregelt. Hier können über die enthaltenen Grundleistungen hinaus auch weitere Leistungen vereinbart werden.

Übernahme einer bestehenden Verwaltung

Die Voraussetzung für die Übernahme bzw. Fortsetzung einer bestehenden Verwaltung ist ein ordnungsgemäßer Abschluss inklusive einer Übergabe der bisherigen Verwaltungsgeschäfte. In diesem Fall kann die Verwaltung ohne weitere Aufwendungen übernommen werden.

Bei neuen Objekten, für die noch eine Verwaltung von Grund auf einzurichten ist, wird diese Leistung separat vereinbart. Dies gilt gleichermaßen auch, wenn eine bestehende Verwaltung übernommen werden soll, die nicht ordnungsgemäß geführt wurde.


Preisübersicht

Die Vergütung des Verwalters ist ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung, die bestimmt wird durch die Güte und den Umfang.

Wir kalkulieren unsere Verwaltergebühren grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Objektes. Daher können wir an dieser Stelle lediglich einen Mittelwert zur Orientierung nennen.

Für die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen berechnen wir 19,00 € bis 25,00 € monatlich pro Wohneinheit zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
             
Je nach Umfang der vereinbarten Verwalterleistungen und Größe sowie Zustand des Objektes können diese Werte individuell variieren. Nach Kenntnis des Objektes unterbreiten wir Ihnen gerne ein verbindliches Angebot.

Vom Verwaltervertrag nicht abgedeckte Leistungen müssen gesondert beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.


Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.