Eine persönliche Betreuung von Eigentümern und Mietern sowie eine vollumfängliche Bewirtschaftung von Immobilien zählen zu unseren Stärken.

Die folgenden Grundleistungen können auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden:

  • Der Hausverwalter ist verpflichtet, das Objekt unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten.

  • Zum Aufgabenbereich des Hausverwalters gehören insbesondere:
    • der Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen, die Neuvermietung einschließlich Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach Beendigung des Mietverhältnisses;
    • die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse;
    • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;
    • die pünktliche Zahlung aller das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen Lasten;
    • die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden;
    • die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten;
    • der Abschluss und die Kündigung von Hausmeisterverträgen;
    • die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.


Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.